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Sicher und sozial

Energiesicherheit gewährleisten, Bürger entlasten und Winterkrise vermeiden

Die Menschen in Deutschland werden mit den Folgen der höchsten Inflation seit über 30 Jahren belastet. Die angespannte geopolitische Lage aufgrund des Putin-Krieges verspricht keine Besserung. Gerade die dramatischen Steigerungen der Verbraucherpreise für Energie (+ 38 %) und Lebensmittel (+ 12,7 %) haben ein kaum noch tragbares Maß erreicht. Wärme, Strom und selbst Essen drohen zur sozialen Krise zu werden. Langfristig liegt die Lösung in der Erhöhung der Eigenproduktion im Energiebereich, vor allem durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dazu hat die CDU-Fraktion einen Energieplan für Thüringen vorgelegt.

Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter geht es jetzt darum, die akuten Probleme der Bürger anzugehen und den drohenden Krisenwinter 2022/2023 zu überstehen. Die Bundesregierung und die Landesregierung handeln viel zu langsam, um die Krise zu bewältigen. Es braucht kurzfristige und konkrete Antworten, die sozial ausgewogen und zielgenau sind. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind es nicht.

Deshalb fordern wir:

1. Steuersenkung: Strom muss für alle bezahlbar bleiben

Am schnellsten kann der Staat Entlastungen über Steuersenkungen auf den Weg bringen. Dazu fordern wir die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für private Haushalte (um ca. 2 Cent pro kWh auf 0,1 Cent pro kWh) und die Wirtschaft (um ca. 2 Cent pro kWh auf 0,05 Cent pro kWh).

2. Preiseskalation begrenzen

Die Bundesregierung soll den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf Energie (z.B. Erdgas, Elektrizität und Fernwärme) einführen, denn jede Erhöhung des Basispreises wird durch die Mehrwertsteuer nochmals verstärkt und Energie dadurch noch schneller unerschwinglich.

3. Energiepauschale für alle

Die vom Bund als Energiepauschale beschlossene 300-Euro-Einmalzahlung muss an alle Bürger steuerfrei ausbezahlt werden, also auch an Rentner, Azubis, Studenten, Eltern- und Krankengeldempfänger. Die bisherige Begrenzung der Ampel-Regierung ist ungerecht und unsozial.

4. Winter absichern und Kohle nutzen

Nach aktuellen Prognosen droht im Jahr 2023 eine Gasmangellage. Es ist fahrlässig, hierauf nicht sofort zu reagieren. Werden Gas und Fernwärme gedrosselt, kann Heizen mit strombetriebenen Geräten eine Alternative darstellen, allerdings nur, wenn genug Strom vorhanden ist. Die Bundesregierung muss deshalb sicherstellen, dass genügend flexibel einsetzbare Kohlekraftwerke für den Ernstfall bereitstehen.

5. Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke

Die Kernkraftwerke müssen in Deutschland weiter am Netz bleiben. Die drei noch laufenden Kernkraftwerke erzeugen mehr als 6 % der deutschen Stromproduktion. Diese müssen solange wie notwendig weiterlaufen, um eine Stromkrise mitten in der Gasmangellage zu vermeiden. Verschiedene Gutachten zeigen, dass ein Weiterbetrieb auch ohne den Ankauf zusätzlicher Brennelemente ohne weiteres möglich wäre.

6. Holz, Biogas und Geothermie nutzen und ländlichen Raum stärken

Wir setzen uns dafür ein, alle verfügbaren Energieressourcen zu nutzen, vor allem auch Holz, Biogas und Geothermie. Die Nutzung von Holz- und Pelletheizungen ist aktuell für viele Bürger im ländlichen Raum wichtig. Ideologische Scheuklappen der Ampel-Regierung können wir uns nicht leisten.

Für Thüringen gilt:

7. Thüringer Energiesicherungsfonds

Bei der Bewältigung der Energiepreiskrise kann sich Thüringen nicht allein auf den Bund verlassen. Deshalb müssen die bundespolitischen Maßnahmen durch thüringengerechte Lösungen ergänzt werden. Wir fordern, die prognostizierten Steuermehreinnahmen des Landes in Höhe von ca. 400 Mio. EUR zu nutzen, um einen Thüringer Energiesicherungsfonds aufzulegen. Dieser soll alle Bürger entlasten, unsere regionalen Energieversorger stabilisieren und die kommunalen Wohnungsgesellschaften unterstützen. Die Mittel des Fonds sollen für die folgenden Maßnahmen genutzt werden:

8. Kommunale Unternehmen absichern

Mit steigenden Preisen steigt auch die Risikobewertung der regionalen Energieversorger, was deren Bezugspreis weiter erhöhen wird. Der Freistaat muss mit Bürgschaften diese Risiken begrenzen und so Preissteigerungen und Lieferstopps vorbeugen. Kommt es bei kommunalen Energieversorgern, Wohnungsgesellschaften oder anderen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlichen Einrichtungen zu Liquiditätsengpässen, müssen Stabilisierungszahlungen aus dem Energiesicherungsfonds möglich sein. Außerdem braucht es wie in der Corona-Pandemie ein Insolvenzmoratorium für kommunale Unternehmen.

9. Haushaltsschieflagen der Kommunen verhindern

Die Preissteigerungen bei Energiekosten werden zu drastischen Steigerungen bei den Kosten der Unterkunft (SGB II) führen. Der Bund trägt nur einen Teil dieser Kosten. Kommunale Haushalte können deshalb in Schieflage kommen. In diesem Fall müssen Sonderzuweisungen aus dem Energiesicherungsfonds erfolgen. Darüber werden auch der Zuschussbedarf und die Anzahl neuer Wohngeldempfänger und damit der vom Land zu tragende Anteil steigen. Es soll die Beantragung des Wohngeldes digital ermöglicht werden.

10. Thüringer Grundwärmegarantie

Wir setzen uns für eine Thüringer Grundwärmegarantie ein. Diese kann unter anderem darin bestehen, dass alle Gas- und Fernwärmekunden einen Rabatt auf die Mindestenergiemenge erhalten, die benötigt wird, um in den Wintermonaten nicht frieren zu müssen. Damit verbundene Einnahmeausfälle werden aus dem Energiesicherungsfonds kompensiert. Dies entlastet die Verbraucher und hilft den Versorgern. Die Bürger frieren zu lassen ist unsozial.